Externe Beauftragtenstellung

Externe Beauftragtenstellung für Immissionsschutz, Abfall, Gewässerschutz und weitere Bereiche.

Externe Beauftragtenstellung

Betriebe sind verpflichtet, Beauftragte für verschiedene Umweltbereiche zu bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe als externe Dienstleister und entlasten Ihre Organisation.

Unsere Leistungen als Externe Beauftragte

  • Immissionsschutzbeauftragte
    Gemäß § 53 BImSchG für genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Abfallbeauftragte
    Gemäß § 59 KrWG zur Überwachung der Abfallwirtschaft
  • Gewässerschutzbeauftragte
    Gemäß § 64 WHG für Direkteinleiter
  • Gefahrgutbeauftragte
    Gemäß GbV für den Transport gefährlicher Güter
  • Dokumentation und Berichterstattung
    Erfüllung aller Berichtspflichten gegenüber Behörden

Wir gewährleisten die vollständige Rechtskonformität und entlasten Ihre internen Ressourcen.

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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Umweltziele erreichen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihr Projekt zum Erfolg führen können.

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