Externe Beauftragtenstellung
Betriebe sind verpflichtet, Beauftragte für verschiedene Umweltbereiche zu bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe als externe Dienstleister und entlasten Ihre Organisation.
Unsere Leistungen als Externe Beauftragte
- Immissionsschutzbeauftragte
Gemäß § 53 BImSchG für genehmigungsbedürftige Anlagen - Abfallbeauftragte
Gemäß § 59 KrWG zur Überwachung der Abfallwirtschaft - Gewässerschutzbeauftragte
Gemäß § 64 WHG für Direkteinleiter - Gefahrgutbeauftragte
Gemäß GbV für den Transport gefährlicher Güter - Dokumentation und Berichterstattung
Erfüllung aller Berichtspflichten gegenüber Behörden
Wir gewährleisten die vollständige Rechtskonformität und entlasten Ihre internen Ressourcen.