Anlagenbezogener Gewässerschutz
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen strengen Anforderungen nach der AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe) und dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Wir beraten Sie umfassend zur Einhaltung aller Vorgaben.
Unsere Leistungen
- Einstufung von Anlagen
Zuordnung zu Gefährdungsstufen nach AwSV - Technische Anforderungen
Prüfung der Einhaltung konstruktiver Vorgaben (Auffangräume, Leckanzeiger etc.) - Eignungsnachweise
Erstellung für Fachbetriebe nach § 62 WHG - Prüfpflichten
Koordination wiederkehrender Prüfungen durch Sachverständige - Betriebsanweisungen
Erstellung von Merkblättern für sicheren Umgang
Wir sichern die Rechtssicherheit Ihrer Anlagen und schützen das Grundwasser.