Anlagenbezogener Gewässerschutz (AwSV / WHG)

Beratung zu anlagenbezogenen Gewässerschutzanforderungen nach AwSV und WHG.

Anlagenbezogener Gewässerschutz

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen strengen Anforderungen nach der AwSV (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe) und dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Wir beraten Sie umfassend zur Einhaltung aller Vorgaben.

Unsere Leistungen

  • Einstufung von Anlagen
    Zuordnung zu Gefährdungsstufen nach AwSV
  • Technische Anforderungen
    Prüfung der Einhaltung konstruktiver Vorgaben (Auffangräume, Leckanzeiger etc.)
  • Eignungsnachweise
    Erstellung für Fachbetriebe nach § 62 WHG
  • Prüfpflichten
    Koordination wiederkehrender Prüfungen durch Sachverständige
  • Betriebsanweisungen
    Erstellung von Merkblättern für sicheren Umgang

Wir sichern die Rechtssicherheit Ihrer Anlagen und schützen das Grundwasser.

Johannes Dobner

Ihr Ansprechpartner

Johannes Dobner

Geschäftsführer
J.Dobner@ucon-gmbh.de
+49 251 14156-21

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