Sachverständigenprüfungen nach § 29b BImSchG
Genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen wiederkehrenden Prüfpflichten durch Sachverständige. Wir koordinieren diese Prüfungen und bereiten Ihren Betrieb optimal vor.
Unsere Leistungen
- Prüfplanung
Festlegung von Prüfumfängen und -terminen - Vorbereitung
Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen - Prüfbegleitung
Koordination und Ansprechpartner während der Prüfung - Mängelmanagement
Umsetzung erforderlicher Maßnahmen aus dem Prüfbericht - Dokumentation
Archivierung von Prüfberichten und Nachweisen
Wir stellen sicher, dass Ihre Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.