Sachverständige nach § 29b BImSchG

Prüfungen durch zugelassene Sachverständige gemäß § 29b BImSchG für genehmigungsbedürftige Anlagen.

Sachverständigenprüfungen nach § 29b BImSchG

Genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen wiederkehrenden Prüfpflichten durch Sachverständige. Wir koordinieren diese Prüfungen und bereiten Ihren Betrieb optimal vor.

Unsere Leistungen

  • Prüfplanung
    Festlegung von Prüfumfängen und -terminen
  • Vorbereitung
    Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen
  • Prüfbegleitung
    Koordination und Ansprechpartner während der Prüfung
  • Mängelmanagement
    Umsetzung erforderlicher Maßnahmen aus dem Prüfbericht
  • Dokumentation
    Archivierung von Prüfberichten und Nachweisen

Wir stellen sicher, dass Ihre Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Lassen Sie uns starten.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Umweltziele erreichen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihr Projekt zum Erfolg führen können.

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