Gewässerschutz nach AwSV / WHG

Beratung zu Gewässerschutzanforderungen nach AwSV und WHG für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen.

Gewässerschutz nach AwSV / WHG

Gewässer sind empfindliche Schutzgüter, die vor Verunreinigungen bewahrt werden müssen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Gewässerschutzanforderungen.

Unsere Leistungen

  • Einstufung von Anlagen
    Zuordnung zu Gefährdungsstufen nach AwSV
  • Technische Anforderungen
    Prüfung der Einhaltung konstruktiver Vorgaben
  • Eignungsnachweise
    Erstellung für Fachbetriebe nach § 62 WHG
  • Prüfpflichten
    Koordination wiederkehrender Sachverständigenprüfungen
  • Einleitgenehmigungen
    Beantragung von Erlaubnissen für Abwassereinleitungen

Wir sichern die Rechtssicherheit Ihrer Anlagen und schützen Grund- und Oberflächengewässer.

Lassen Sie uns starten.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Umweltziele erreichen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihr Projekt zum Erfolg führen können.

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