Gewässerschutz nach AwSV / WHG
Gewässer sind empfindliche Schutzgüter, die vor Verunreinigungen bewahrt werden müssen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Gewässerschutzanforderungen.
Unsere Leistungen
- Einstufung von Anlagen
Zuordnung zu Gefährdungsstufen nach AwSV - Technische Anforderungen
Prüfung der Einhaltung konstruktiver Vorgaben - Eignungsnachweise
Erstellung für Fachbetriebe nach § 62 WHG - Prüfpflichten
Koordination wiederkehrender Sachverständigenprüfungen - Einleitgenehmigungen
Beantragung von Erlaubnissen für Abwassereinleitungen
Wir sichern die Rechtssicherheit Ihrer Anlagen und schützen Grund- und Oberflächengewässer.